Aphrodite Yachtcharter 
Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Aphrodite’s Yachtcharter (nachfolgend Veranstalter) genannt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter erklärt die Annahme durch eine schriftliche Reisebestätigung.

 

2. Bezahlung

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Gesamtprämie für eine

gegebenenfalls abgeschlossene Reiseversicherung (Reiseschutzpakete und Reiserücktrittskostenversicherung) ist unmittelbar bei Abschluss zu zahlen. Bei Zahlung an das Reisebüro (Reisebüroinkasso) ist die Restzahlung in bar, jedoch nicht früher als 28 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Abreise ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn der

Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktritts-

Kosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat

 

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt.

 

4. Rücktritt/Kündigung & Umbuchung

Lässt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von 50,- € pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich 22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von 50,- € pro Person berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

4.1) Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt                  15%

- vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt               30%

- vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt               50%

- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt                    75%

- erfolgt der Rücktritt am Tag der Abreise 
   oder durch Nichterscheinen.                         100%

des Reisepreises, mindestens aber  50,- €.  

Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften, Hotels oder Ferienwohnungen

  - bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%

  - vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

  - vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises

  - vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

  - ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

  - am Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises.

  - No Show  100% des Reisepreises

 

5. Leistungs- und Preisänderungen/Mindestteilnehmerzahl

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

- Wird für eine wesentliche Reiseleitung die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleitung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.

- Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

6. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben  herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit Zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reise Mangels, der die reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

7. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung/Abtretung

Will der Kunde gegen den Veranstalter Ansprüche aus dem Reisevertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend machen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber

 

Aphrodite Yachtcharter P. Schmidt Apardo 1287, 
Palma de Mallorca, Baleares

 

anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

 

8. Beschränkung der Haftung

- Bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

- Deliktische Haftung: Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf  Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000,- € je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,- €. Liegt der Reisepreis über DM 1.333,- €, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

- Fremdleistungen: Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, Hotels, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

 

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